§ 9 SGB VII; BKV Anlage 1 Nr. 2108
Das Revisionsgericht ist an die einen medizinischen Erfahrungssatz betreffende Feststellung des Berufungsgerichts gebunden, wenn es nach eigener Überprüfung nicht feststellen kann, dass dieser offensichtlich falsch ist bzw. offenkundig nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 23.4.2015 – B 2 U 10/14 R
Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Kranig, Hennef
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.09.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: