Mit dem Gesetz zur Frderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrtemodernisierungsgesetz) vom 14.6.2021 wurde mit Wirkung zum 18.6.2021 der Unfallversicherungsschutz bei Ttigkeiten auerhalb der Unternehmenssttte modifiziert. Konkret wurde den Arbeitsunfall betreffend im Wortlaut des 8 Abs. 1 SGB VII ein neuer Satz 3 angefgt und im Regelungskontext des Wegeunfalls fand eine neue Nr. 2a Aufnahme in den Gesetzestext des 8 Abs. 2 SGB VII. Die Neuregelungen haben zahlreiche Auslegungsfragen aufgeworfen, die teilweise kontrovers diskutiert werden. Insbesondere betrifft dies die whrend einer Arbeitspause zurckgelegten Wege zur Nahrungsaufnahme oder zum Einkauf von Lebensmitteln fr den alsbaldigen Verzehr am auerbetrieblichen Arbeitsplatz. Der folgende Beitrag versucht zur Lsung beizutragen und geht der Frage einer Neujustierung der sich daraus ergebenden unfallversicherungsrechtlichen unternehmerischen Verantwortung nach, die nun deutlich weniger als zuvor durch die betriebliche Risikosphre bestimmt zu sein scheint.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.09.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-09-02 |
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