Mit Urteil vom 7. 11. 2006 verwies das Bundessozialgericht (BSG) einen Rechtsstreit an das bayrische Landessozialgericht (LSG) zurück, dessen Gegenstand die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den lebensbedrohlichen Erkrankungen war. Das LSG hat jetzt das Urteil des BSG in einer Art und Weise umgesetzt, die den unbefangenen Leser vergebens auf der Homepage des BSG nach einer anhängigen Rechtsfrage zur LITT suchen lässt. Es hat seinen eigenen Weg gefunden, um mit Ermittlungsschwierigkeiten bei möglicherweise lebensbedrohlichen Erkrankungen und der Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG im Nikolausbeschluss4 fertig zu werden. Das Urteil ist offensichtlich rechtskräftig geworden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-10 |
Seiten 523 - 524
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