§ 9 Abs. 1 SGB VII; BK Nr. 1301
Die haftungsbegründende Kausalität ist bei einem Harnblasenkarzinom eines arbeitsbedingt gegenüber o-Toluidin exponierten Beschäftigten auch bei geringer Intensität der Einwirkung mit dem Beweismaß der Wahrscheinlichkeit nachgewiesen, wenn andere Ursachen ausgeschlossen sind. Die Erkrankung ist dann als BK Nr. 1301 ohne Einhaltung einer Mindestexpositionsdosis anzuerkennen
(redaktioneller Orientierungssatz)
Urteil des 2. Senats des BSG vom 27.9.2023 – B 2 U 8/21 R – ECLI:DE:BSG:2023:270923UB2U821R0 –
Anmerkung von Dr. Andreas Kranig, Hennef
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.07.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-07-03 |
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