Zur Frage der Reichweite der Präjudiziabilität der Entscheidung eines Vorprozesses für einen Erstattungsstreit des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers gegen den erstangegangenen nach dessen Beiladung im Vorprozess.
Urteil des 8. Senats des BSG vom 25.4.2013 – B 8 SO 12/12 R –
Anmerkung von Martin Bolay, Stuttgart
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