Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜberlVfRSchG) vor nunmehr gut einem Jahr am 3.12.2011 ist der Gesetzgeber der Forderung des EGMR zur Einführung eines wirksamen Rechtsbehelfs bei überlanger Verfahrensdauer nachgekommen (zur Historie vgl. etwa Scholz, SGb 2012, 19). Zwischenzeitlich liegen auch in der Sozialgerichtsbarkeit erste Erfahrungen mit diesem Gesetz vor. Naturgemäß gerät das Interesse an der Beschleunigung der Verfahren in ein Spannungsverhältnis mit dem Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit nach Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Auch diesem Gesichtspunkt soll im Folgenden ein Augenmerk geschenkt werden.
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