Der nachfolgende Aufsatz beschäftigt sich mit der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II und den Problemen die dieses gesetzgeberische Konstrukt in der verfahrensrechtlichen Praxis mit sich bringt. Anhand von Literatur und insbesondere der einschlägigen Rechtsprechung werden die Schwierigkeiten in den Bereichen Antragsstellung, Leistungsauszahlung, Anhörung und Bekanntgabe von Verwaltungsakten dargestellt und Lösungen aufgezeigt. Die Verfasserin kommt zu dem Schluss, dass die gesetzgeberische Idee der Bedarfsgemeinschaft zumindest was die verfahrensrechtliche Seite angeht überdenkenswert ist.
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