§§ 137a ff. SGB VI; § 143 SGB VII (jeweils i. d. F. 30.10.2008)
Auch bei Überzeugung von der Nichtigkeit einer Satzung darf das Gericht sein Ermessen grundsätzlich nicht an die Stelle des Ermessens der Verwaltung als Normgeber setzen.
Urteil des 5. Senats des BSG vom 3.4.2014 – B 5 R 5/13 R
Anmerkung von Prof. Dr. Joachim Becker, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-04 |
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