Liegt der Erbringung häuslicher Krankenpflege im Kostenerstattungssystem (noch) kein Vertrag zu Grunde, kann ein Schiedsspruch rückwirkend die im Einzelfall notwendigen Vertragsparameter für einen aus Vertrauensschutzgründen dem Grunde nach erworbenen Vergütungsanspruch ersetzen.
(amtlicher Leitsatz)
Urteil des 3. Senats des BSG vom 14.7.2022 – B 3 KR 1/22 R –
ECLI:DE:BSG:2022:140722UB3KR122R0 – Anmerkung von Prof. Heinz-Dieter Gottlieb, Hildesheim
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