§§ 132a Abs. 2, 37 Abs. 2, 92 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Liegt der Erbringung häuslicher Krankenpflege im Kostenerstattungssystem (noch) kein Vertrag zu Grunde, kann ein Schiedsspruch rückwirkend die im Einzelfall notwendigen Vertragsparameter für einen aus Vertrauensschutzgründen dem Grunde nach erworbenen Vergütungsanspruch ersetzen.
(amtlicher Leitsatz)
Urteil des 3. Senats des BSG vom 14.7.2022 – B 3 KR 1/22 R –
ECLI:DE:BSG:2022:140722UB3KR122R0 – Anmerkung von Prof. Heinz-Dieter Gottlieb, Hildesheim
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.07.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-07-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
