Durch das RVG ist die anwaltliche Vergütung im sozialgerichtlichen Verfahren neu geregelt worden. Eine Bestandsaufnahme zeigt, dass die Anwendung und die Auslegung der Vergütungsregelungen des RVG in der Praxis uneinheitlich sind. Entgegen dem gesetzgeberischen Ziel fördern die Vergünstigungsregelungen teilweise die unstreitige Erledigung des Verfahrens nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-10 |
Seiten 635 - 643
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