Der weiterhin diskutierten besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen auch spezielle sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Dazu gehört die Zahlung von Kinderverletztengeld bei Erkrankung des Kindes an den Folgen eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 45 Abs. 4 SGB VII i. V. m. § 45 SGB V).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-04 |
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