Die zwei entscheidenden Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Nachdem das BSG die Voraussetzungen des Versicherungsfalls Arbeitsunfall in mehreren Urteilen in den Jahren 2005 und 2006 klargestellt hatte, hat es nun anknüpfend an diese Rechtsprechung in mehreren Entscheidungen vom 2. April 2009 die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Listen-Berufskrankheit im Einzelfall neu strukturiert.
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