§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI; § 7 SGB IV
Bei selbstständig tätigen Franchise-Nehmern, die in einer vertikalen Vertriebskette stehen, ist (einziger) Auftraggeber i. S. des § 2 S. 1 Nr. 9 Buchst. b SGB VI der Franchise-Geber.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 4. 11. 2009 – B 12 R 3/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Eckhard Flohr, Düsseldorf / Kitzbühel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-04 |
Seiten 44 - 52
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