Der nachfolgende Beitrag befasst sich, anknüpfend an das „Sprungwetten-Urteil“ des BSG vom 24.9.2025, mit dem Unfallversicherungsschutz für nicht versicherte Unternehmer. Da das LSG nicht auf § 105 Abs. 2 SGB VII eingegangen war und es deshalb an den für eine abschließende Entscheidung notwendigen Sachverhaltsfeststellungen fehlte, hat das BSG den Fall zurückverwiesen. Die persönlichen Voraussetzungen nach § 105 Abs. 2 Satz 1 und 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 SGB VII hat es allerdings selbst geprüft und bejaht. Dabei folgt es, aus seiner Sicht konsequent, dem in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschenden Ansatz einer großzügigen Handhabung des nach dem Gesetz ohnehin schon weitgefassten Haftungsrechts der §§ 104 ff. SGB VII. Unter Einbeziehung dieser Problematik soll vorliegend der Versuch unternommen werden, Lösungsoptionen für die Prüfung eines Anspruchs des Klägers aus § 105 Abs. 2 Satz 1 und 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 SGB VII aufzuzeigen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.06.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-03 |
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