§§ 13 Abs. 3, 95, 95b SGB V
Nach kollektivem Zulassungsverzicht besteht ein Vergütungsanspruch nur im Falle einer Notfallbehandlung.
Urteil des 6. Senats des BSG vom 27. 6. 2007 – B 6 KA 37/06 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Jacob Joussen, Jena
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-16 |
Seiten 235 - 244
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