§ 31 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV; §§ 264 Abs. 2, 98 SGB V
1. Eine Ermächtigung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV ist zu erteilen, auch wenn noch keine psychotherapeutische Behandlung von Leistungsberechtigten des AsylbLG innerhalb der ersten 18 Monate ihres Aufenthalts begonnen wurde und ist somit nicht auf den Tatbestand der Vermeidung von Therapieabbrüchen eingeschränkt.
2. § 31 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV ist von der Ermächtigungsgrundlage in § 98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 11 SGB V gedeckt und berechtigt somit zur Teilnahme an der ambulanten vertragspsychotherapeutischen Versorgung.
(Orientierungssätze der Verfasserin der Anmerkung, keine amtlichen Leitsätze)
Urteil des 6. Senats des BSG vom 4.11.2021 – B 6 KA 16/20 R – ECLI:DE:BSG:2021:041121UB6KA1620R0 –
Anmerkung von Vanessa Zeeb, Rottenburg-Stuttgart
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-01 |
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