§§ 35, 80 InsO; § 362 BGB
1. Der Beschluss, mit dem das Insolvenzgericht die Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter für unwirksam erklärt, wirkt nur für die Zukunft (ex nunc) und nicht auf den Zeitpunkt der Freigabe zurück (ex tunc).
2. Die Begründetheit einer allein von einem Beigeladenen eingelegten Revision setzt voraus, dass das angegriffene Urteil auch dessen subjektiven Rechte verletzt.
Urteil des 6. Senats des BSG vom 14.12.2014 – B 6 KA 45/13 R
– Anmerkung von Dr. Ole Ziegler, Frankfurt/Main
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-04 |
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