Auch Jahrzehnte alte Normen werfen immer neue und dogmatisch spannende Rechtsfragen auf. Im Kontext der §§ 102 ff. SGB X wird aktuell über die Frage nach der Bedeutung von gegenüber dem Sozialleistungsberechtigten erlassenen Verwaltungsakten diskutiert. Es wird zu zeigen sein, dass solchen Entscheidungen über den Sozialleistungsanspruch, unabhängig davon, ob der Erstattungsgläubiger oder -schuldner sie getroffen hat, keine erstattungsrechtliche Relevanz zukommt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-07 |
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