§§ 54, 78 SGG; § 53 SGB I; § 31 SGB X; § 409 BGB
Zulässige Klageart bei einem Rechtsstreit, mit dem der Versicherte die Auszahlung eines Rentenbetrages begehrt, den der Rentenversicherungsträger aufgrund einer formularmäßigen Abtretungserklärung an ein Kreditinstitut überwiesen hat, ist eine Anfechtungs- und Leistungsklage. Zur Zulässigkeit einer Abtretung nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I und der Anwendbarkeit der Schuldnerschutzvorschrift des § 409 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Urteil des 13. Senats des BSG vom 24.10.2013 – B 13 R 31/12 R –
Anmerkung von Gerd Bigge, Hennef
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: