§§ 199, 843 BGB, § 852 BGB a. F.; § 116 SGB X; § 46 SGB XI
Kommt es für den Beginn der Verjährung auf die Kenntnis des zuständigen Sachbearbeiters der Pflegekasse an, ist die Kenntniserlangung durch den Beschäftigten für die Verjährung der Forderungen der Pflegekasse nur relevant, wenn und soweit der Bedienstete bei der Abwicklung des Schadensfalles für diese handelt.
Urteil des 6. Senats des BGH vom 15. 3. 2011 – VI ZR 162/10 –
Anmerkung von Dr. Axel Kunte, Bremen
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.10.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-10-10 |
Seiten 596 - 601
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