§ 40 SGB II; § 330 SGB III; § 44 SGB X
Die zeitliche Beschränkung einer Rücknahme rechtswidrig belastender Verwaltungsakte über SGB II-Leistungen mit Wirkung für die Vergangenheit (in entsprechender Anwendung des § 330 SGB III) setzt auch für die Leistungsbereiche der kommunalen Träger eine abweichende bundeseinheitliche Verwaltungspraxis voraus.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 15. 12. 2010 – B 14 AS 61/09 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Brigitte Jährling-Rahnefeld, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-03 |
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