§ 6b SGB II; § 187 BGB
Erstattungsansprüche des Bundes gegen den beklagten "zugelassenen kommunalen Träger" nach § 6b Abs. 5 Satz 1 SGB II sind während des Verzuges mit 3 Prozentpunkten jährlich zu verzinsen (§ 6b Abs. 5 Satz 2, 3 SGB II), nach Rechtshängigkeit (alternativ) entsprechend § 291 BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Eine kumulative Verzinsung mit beiden Zinssätzen scheidet aus.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil des 7. Senats vom 12.3.2025 – B 7 AS 1/24 R –
ECLI:DE:BSG:2025:120325UB7AS124R0 – Anmerkung von Dr. iur. Friedrich L. Cranshaw, Mannheim/Mutterstadt
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-06 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.