Die Urteile des BSG vom 22.9.2009 („Wilhelmshaven I“) und vom 17.12.2009 („Essen“ und „Flensburg“) zu den Unterkunftskosten entwickeln die bisherige Rechtsprechung weiter. Zugleich markieren sie in mehrfacher Hinsicht eine Kehrtwende. Bemerkenswert sind die Entscheidungen insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung des abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises, wegen der Unklarheit hinsichtlich der gerichtlichen Kontrolldichte und wegen der Frage, ob auf die Wohngeldtabelle zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zurückgegriffen werden kann.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.09.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
| Veröffentlicht: | 2010-09-03 |
Seiten 509 - 512
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
