Die Urteile des BSG vom 22.9.2009 („Wilhelmshaven I“) und vom 17.12.2009 („Essen“ und „Flensburg“) zu den Unterkunftskosten entwickeln die bisherige Rechtsprechung weiter. Zugleich markieren sie in mehrfacher Hinsicht eine Kehrtwende. Bemerkenswert sind die Entscheidungen insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung des abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises, wegen der Unklarheit hinsichtlich der gerichtlichen Kontrolldichte und wegen der Frage, ob auf die Wohngeldtabelle zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zurückgegriffen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-03 |
Seiten 509 - 512
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