Die mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und der CoronaImpfV des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2020 eingeführte Regelung der Verteilung der knappen Corona-Impfstoffe hat bereits zu ersten Rechtsstreitigkeiten geführt. Obwohl dieses System der Impfpriorisierung seine gesetzliche Grundlage insbesondere in § 20i Abs. 3 SGB V findet, lässt es sich nicht dem Krankenversicherungsrecht zuordnen. Der Beitrag beleuchtet diese und weitere Unstimmigkeiten und Probleme der Regelung und analysiert die prozess- und materiellrechtlichen Folgefragen.
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