Das dem 12. Senat des BSG überantwortete Rechtsgebiet des „Mitgliedschafts-“ und Beitragsrechts ist seit jeher nachhaltigen (sozialpolitisch motivierten) Veränderungen ausgesetzt. Fragen des Zuschnitts des sozialversicherten Personenkreises und der – für die Finanzierung so wichtigen – Beitragsbemessung stehen im Fokus einer jeden Strukturreform. Wird der politische Druck auf die Systeme stärker, bedarf es einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, die Orientierung verleiht und die (auch) dogmatische Ordnung dieser Rechtsmaterien im Auge behält. Dieser Aufgabe ist der 12. BSG-Senat bisher in hervorragender Weise gerecht geworden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-05 |
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