Vorstandsvergütung muss nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen angemessen sein. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das zum 1.5.2019 in Kraft getreten ist, sieht nun zum Zwecke der Gewährleistung angemessener Vorstandsbezüge eine Neuregelung des bestehenden Vergütungssystems vor. Um die Neukonzeption einer rechtlichen Bewertung unterziehen zu können, sind im ersten Teil dieses zweiteiligen Beitrags zunächst die bislang bestehenden materiellen und formellen Sicherungsinstrumente und deren Bewertung durch die Rechtsprechung aufzuzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-07 |
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