§§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b, 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII
Die objektivierte Handlungstendenz scheidet als Zurechnungskriterium für den Wegeunfallversicherungsschutz eines fast 16 Jahre alten Schülers weitgehend aus, stattdessen ist u. a. auf gesellschaftspolitische Wertungsgesichtspunkte abzustellen.
(amtlicher Leitsatz)
Urteil des 2. Senats des BSG vom 30.3.2023 –B2U3/21 R – ECLI:DE:BSG:2023:300323UB2U321R0 –
Anmerkung von Tobias Schlaeger und Myra Linder, Essen
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