Der Autor untersucht anhand des vorrangigen Untersuchungsobjektes der gemeinsamen Unfallkasse nach § 116 SGB VII die Frage, wem die Kompetenz zur Bestimmung des Sitzes von Sozialversicherungsträgern zukommt. Damit einher geht ein intensives Beleuchten des Selbstverwaltungsrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-01-12 |
Seiten 19 - 24
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