In sozialgerichtlichen Verfahren betreffend die Vergütung stationär erbrachter Leistungen bedienen sich die beteiligten Krankenhausträger und Krankenkassen regelmäßig der medizinisch-fachlichen Unterstützung von Krankenhausärzten bzw. von Ärztinnen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Häufig werden diese mit zum Termin gebracht. Sozialrichtern und -richterinnen stellt sich spätestens dann die Frage nach der verfahrensrechtlichen Stellung dieser Mediziner. Dem geht der folgende Beitrag nach, dessen Schwerpunkt die Situation im Termin ist.
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