Außergewöhnliche Erkrankungen erfordern außergewöhnliche – innovative – Behandlungsmethoden, die besondere Fachkompetenz, Erfahrung und Ausstattung voraussetzen. Ungeachtet der grundsätzlich sehr guten medizinischen Infrastruktur in Deutschland kann der Fall eintreten, dass diese hierzulande nicht (oder nicht flächendeckend) verfügbar sind. Kommen Patientinnen in die Notlage, sich einer solchen Behandlung unterziehen zu müssen, kämpfen sie nicht nur um ihre Gesundheit, sondern nicht selten auch mit den drohenden Kosten für den Fall, dass die Krankenkasse die notwendige Zustimmung oder Genehmigung verweigert. Der „Zugang zu Recht“ wird zu einer existenziellen Frage, wenn die Krankenkasse in einer gesundheitlichen Notsituation bei hochpreisigen Leistungen die Kostenübernahmeerklärung verweigert oder nicht rechtzeitig abgibt. Das zeigt die nachfolgende Fallstudie (I.), die zunächst unter materiell- und prozessrechtlichen Aspekten (II.–III.) rechtlich gewürdigt wird, bevor abschließend rechtspolitische Überlegungen (IV.) angestellt werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.09.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-09-04 |
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