Angesichts der durch einen erheblichen Rückgang von Belegungszahlen gekennzeichneten Situation der Berufsförderungswerke
stellt sich die Frage nach einer Art Bestandsschutz. Allein daraus, dass die Berufsförderungswerke als Netzplaneinrichtungen auf der Grundlage des Aktionsprogramms der Bundesregierung errichtet worden sind, lässt sich freilich noch keine Garantie der Zuwendungsgeber herleiten, die auf einen Bestandsschutz der vorhandenen Netzplaneinrichtungen hindeutet.
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