Bisher ist die Übersetzung medizinischer Versorgung keine Leistung, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen wird. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, woraus ein sozialrechtlicher Anspruch für Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII hergeleitet werden kann. Hintergrund sind zwei Urteile, in denen es um die Erstattung der Dolmetscherkosten ging, welche unterschiedliche Antworten auf die Frage gegeben hatten, woher ein solcher Anspruch stammen könnte.
Es wird zunächst untersucht, in welchen Fällen eine sprachliche Verständigung notwendig ist (II.). Für eine bessere rechtliche Einordnung wird wiedergeben, warum in der GKV die Kosten nicht erstattet werden (III.), um sodann mögliche sozialrechtliche Ansprüche auf Kostenübernahme und deren Auswirkungen im Sozialrecht kritisch zu betrachten (IV.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-08 |
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