Der Beitrag ist den langjährigen Herausgebern dieser Zeitschrift Herrn Vizepräsident a. D. Prof. Dr. Otto Ernst Krasney und Präsident a. D. Dr. Matthias von Wulffen zu ihren „runden Geburtstagen“ im Dezember 2012 gewidmet, beide Jubilare waren viele Jahre im Unfallsenat des BSG tätig.
Der Begriff „Unfallkausalität“ wird in der Rechtsprechung des BSG als Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfall erst seit Kurzem verwandt und korrespondiert mit althergebrachten Schlagwörtern wie innere Ursache, besondere Betriebsgefahr, selbstgeschaffene Gefahr, gemischte Tätigkeit usw. Dies zu ordnen, ist das Ziel des nachstehenden Beitrags.
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