Der Begriff „Unfallkausalität“ wird in der Rechtsprechung des BSG als Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfall erst seit Kurzem verwandt und korrespondiert mit althergebrachten Schlagwörtern wie innere Ursache, besondere Betriebsgefahr, selbstgeschaffene Gefahr, gemischte Tätigkeit usw. Dies zu ordnen, ist das Ziel des nachstehenden Beitrags.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.