Das Bürgergeld-Gesetz wurde am 16.12.2022 verkündet. Erste Änderungen des SGB II sind bereits am 1.1.2023 in Kraft getreten, insbesondere die Umbenennung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in „Bürgergeld“. Weitere Neuerungen werden bereits zum 1.7.2023 folgen. Dieser Beitrag widmet sich nicht dem Bürgergeld-Gesetz insgesamt. Gegenstand der folgenden Zeilen ist der kritische Blick auf die neuen Begriffe des Bürgergeld-Gesetzes sowie auf einzelne Teile des Bürgergeldes, die bisher noch nicht Gegenstand der juristischen Diskussion waren – es aber sein sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-04 |
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