§§ 69, 129 SGB V; § 61 SGB X; §§ 241, 280 BGB
Im Leistungserbringungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung können ungeschriebene vertragliche Nebenpflichten bestehen, deren Verletzung einen vertraglichen Schadensersatzanspruch begründet.
(amtlicher Leitsatz)
BSG, Urteil des 3. Senats vom 22.2.2024 – B 3 KR 14/22 R –
ECLI:DE:BSG:2024:220224UB3KR1422R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Penner, Düsseldorf
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-07 |
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