§ 28e SGB IV; § 150 SGB VII
Das für Gesamtsozialversicherungsbeiträge geltende Haftungssystem im Baugewerbe nach § 28e Abs. 3a – 3f SGB IV findet auch für die Beitragshaftung in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechende Anwendung.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 27. 5. 2008 – B 2 U 11/07 R –
Anmerkung von Stefan Brettschneider, Berlin / Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.09.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-03 |
Seiten 559 - 568
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: