§ 28e SGB IV; § 150 SGB VII
Das für Gesamtsozialversicherungsbeiträge geltende Haftungssystem im Baugewerbe nach § 28e Abs. 3a – 3f SGB IV findet auch für die Beitragshaftung in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechende Anwendung.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 27. 5. 2008 – B 2 U 11/07 R –
Anmerkung von Stefan Brettschneider, Berlin / Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Kassel
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.09.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
| Veröffentlicht: | 2009-09-03 |
Seiten 559 - 568
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