Der Betriebssport ist als versicherte Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt. Diese Anerkennung trifft jedoch auch regelmäßig auf Kritik. Dieser Beitrag reiht sich in die kritischen Stimmen ein und nimmt die Entscheidung des SG Dortmund v. 4.2.2020 – S 17 U 237/18 zum Versicherungsschutz während eines Firmenlaufs zum Anlass, die Fallgruppe zu hinterfragen und Widersprüche zur Systematik der gesetzlichen Unfallversicherung aufzuzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-05 |
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