Das „schlüssige Konzept“, das das BSG zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit in § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II entwickelt hat, ist kein starres System oder positiv ausgedrückt, es lässt Raum für Anpassung. Diese Aussage soll durch den Beitrag führen – sie hat verschiedene Facetten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: