DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-06 |
Die Unfallversicherung begeht in diesem Jahr ein 100-jähriges Jubiläum, mit dem sich ein nicht unkompliziertes Erbe verbindet: 1925 wurden erstmals Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Mit der Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX stellt das Rehabilitations- und Teilhaberecht ein Instrument zur Verfügung, dass es – zumindest theoretisch – ermöglicht, schnell den Rehabilitationsträger zu ermitteln, der als leistender Rehabilitationsträger für ein konkretes Verfahren zur Bewilligung von Teilhabeleistungen zuständig ist.
Das Sozialrecht hat Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bei den Leistungserbringern und wird zunehmend als Steuerungsinstrument erkannt. Der Beitrag stellt Rahmenbedingungen des SGB III, VIII, IX, XI und XII dar und untersucht, inwiefern bestehende Ansätze auf andere Bereiche übertragbar sind.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BSG, Urteil des 1. Senats vom 20.2.2025 – B 1 KR 6/24 R –
ECLI:DE:BSG:2025:200225UB1KR624R0 – Anmerkung von Dr. Kyrill Makoski, Düsseldorf
BSG, Urteil des 1. Senats vom 20.2.2025 – B 1 KR 7/24 R –
ECLI:DE:BSG:2025:200225UB1KR724R0 – Anmerkung von Dr. Sibylle Kuhnke, Potsdam
BSG, Urteil des 7. Senats vom 12.3.2025 – B 7 AS 1/24 R –
ECLI:DE:BSG:2025:120325UB7AS124R0 – Anmerkung von Dr. iur. Friedrich L. Cranshaw, Mannheim/Mutterstadt
Kaiser/Kaufhold/Reimer/Schemmel/Wischmeyer (Hg.): Über Recht sprechen
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