In Teil I des Beitrags (SGb 2024, 64 ff.) wurde gezeigt, dass der Bindung des leistungszuständigen Trägers der Eingliederungshilfe an „fremde“ Vereinbarungen (§ 123 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) in bereits laufenden Leistungsbeziehungen eine unmittelbar rechtsgestaltende Wirkung zukommt und dass die Vereinbarungen öffentlich-rechtliche Verträge mit gesetzlich angeordneter Wirkungserstreckung auf Dritte sind. Teil II fragt auf dieser Basis nach den Rechtmäßigkeits- und Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vereinbarungen. Dabei wird insbesondere untersucht, unter welchen Voraussetzungen drittbetroffene Leistungsträger zum Verhandlungs- und Schiedsverfahren hinzuziehen sind und welche Folgen dies für die „Außenseiterbindung“ hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.