Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein neues Regelungsinstrument innerhalb des SGB V mit ungewohnter rechtsdogmatischer Einbettung. Ziel ist, die medizinischen Modalitäten der letzten Lebensphase mit dem Patientenwillen in Einklang zu bringen: Das sog. Advance Care Planning. Worum also geht es der Sache nach und wo liegen die rechtlichen Probleme?
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