Mit der UN-Behindertenrechtskonvention geht die Verpflichtung der Vertragsstaaten einher, Menschen mit Behinderungen in der Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens zu unterstützen. Die entsprechenden Hilfen können vor allem dem Sozialrecht wie dem Bürgerlichen Recht, namentlich dem Betreuungsrecht, entspringen. Das Verhältnis von rechtlicher Betreuung und sozialrechtlichen Hilfen hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2023 klarer Regelungen zugeführt. Dessen ungeachtet erweist ein Blick auf die seither ergangene Rechtsprechung und die Praxis, dass Verhältnis und Abgrenzung beider Rechtsgebieten nicht immer so deutlich sind, wie es im Sinne der Rechtsstellung der betroffenen Menschen notwendig wäre. Nachfolgend sollen die Schnittstellen zwischen Sozial- und Betreuungsrecht dargelegt und Verhältnis wie Abgrenzung von rechtlicher Betreuung und sozialrechtlicher Hilfen erörtert werden.
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