Nebenentscheidungen stellen wirtschaftlich nicht immer die Nebensache in einem Rechtsstreit dar. Getragen von Massenstreitigkeiten vor allem in Krankenhausverfahren bahnt sich ein Wandel der Rechtsprechung an. In Weiterführung von Überlegungen Ingwer Ebsens soll hier ein Überblick über den status quo der aktuellen Entwicklungen und ein Ausblick auf die wahrscheinliche Entwicklung gegeben werden. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei, im Anschluss an einen Überblick über die im Sozialgesetzbuch kodifizierten Zinsvorschriften, auf den Prozess- und Verzugszinsen.
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