§§ 2 Abs. 1 Nr. 9, 8 Abs. 1 SGB VII; §§ 1, 11 SGB VIII
Die in gemeinnützigen Pfadfindervereinen ehrenamtlich erbrachte Kinder- und Jugendarbeit ist Wohlfahrtspflege im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil des 2. Senats vom 25.3.2025 – B 2 U 3/23 R –
ECLI:DE:BSG:2025:250325UB2U323R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Thomas Molkentin, Bad Hersfeld
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-04 |
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