§§ 28, 21 Abs. 6 SGB II
1. Leihgebühren für ein Musikinstrument waren nach der Rechtslage bis zum 31.7.2013 bereits dem Grunde nach kein Teilhabebedarf für Unterricht in künstlerischen Fächern i. S. des Bildungs- und Teilhabepakets des SGB II.
2. Ein Bedarf für schulischen Pflichtmusikunterricht in Gestalt der Leihgebühren für ein Musikinstrument ist auch nach dem 31.7.2013 nicht als Bedarf für Unterricht in künstlerischen Fächern i. S. des Bildungs- und Teilhabepakets des SGB II zu berücksichtigen.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 10. 9. 2013 – B 4 AS 12/13 R –
Anmerkung von Walter Böttiger, Stuttgart
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-08 |
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