§§ 28, 21 Abs. 6 SGB II
1. Leihgebühren für ein Musikinstrument waren nach der Rechtslage bis zum 31.7.2013 bereits dem Grunde nach kein Teilhabebedarf für Unterricht in künstlerischen Fächern i. S. des Bildungs- und Teilhabepakets des SGB II.
2. Ein Bedarf für schulischen Pflichtmusikunterricht in Gestalt der Leihgebühren für ein Musikinstrument ist auch nach dem 31.7.2013 nicht als Bedarf für Unterricht in künstlerischen Fächern i. S. des Bildungs- und Teilhabepakets des SGB II zu berücksichtigen.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 10. 9. 2013 – B 4 AS 12/13 R –
Anmerkung von Walter Böttiger, Stuttgart
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-08 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: