Ein privat krankenversicherter Bezieher von Alg II-Leistungen kann die Übernahme seiner unterhalb des hälftigen Höchstbetrags zur gesetzlichen Krankenversicherung liegenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Wege einer analogen Anwendung der für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen geltenden Regelung von dem SGB II-Träger beanspruchen.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 18. 1. 2011 – B 4 AS 108/10 R –
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