Zum 1.1.2017 wurde durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) der Begriff der Pflegebedürftigkeit in §§ 14, 15 SGB XI neu geregelt. Ziel dieses Beitrags ist es, die wesentlichen Gesetzesänderungen aufzuzeigen sowie deren Stärken und Schwächen auszumachen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.01.06 |
Lizenz: | ESV |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-03 |
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