§§ 43a, 119, 120 SGB V; § 18a KHG (Brand.)
Die Pflicht der Krankenkassen zur Vergütung ärztlicher und nichtärztlicher Leistungen der Sozialpädiatrischen Zentren nach § 120 Abs. 2 ff. SGB V umfasst Diagnostik, Beratung, Förderung und Therapie (Anschluss an BSG, Urteil v. 29.6.2011, B 6 KA 34/10 R).
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.10.2018 – L 25 KA 37/17 –
Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Hänlein, Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-03 |
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