Im folgenden Beitrag beschäftigt sich der Autor mit dem Mitgliederwettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen. Seitdem die Mitglieder ihre Krankenkasse frei wählen können, hat sich die Konkurrenz erheblich verschärft, und es gibt immer wieder Streit um die Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen einzelner Krankenkassen. Ein Beispiel dafür ist die Kündigungshilfe, die der BGH im Wettbewerb unter gewerblichen Dienstleistern für zulässig erklärt hat. Nach Meinung des Autors ist diese BGH-Rechtsprechung auf Werbemaßnahmen der Krankenkassen zu übertragen. Er spricht sich dafür aus, die Vorschriften des UWG entgegen der Auffassung des BSG generell auf den Kassenwettbewerb anzuwenden.
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