§ 9 Abs. 2 SGB VII
Aus den international anerkannten Diagnosesystemen, insbesondere dem Statistischen Manual Psychischer Störungen der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (DSM), sowie den Leitlinien der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften ergibt sich, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt sind, die abstrakt-generell nach dem Stand der Wissenschaft Ursache einer Posttraumatischen Belastungsstörung sind
(redaktioneller Orientierungssatz)
Urteil des 2. Senats des BSG vom 22.6.2023 –B2U11/20 R – ECLI:DE:BSG:2023:220623UB2U1120R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Butzer und Tim Knapp, Hannover
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
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